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Was mache ich, wenn ...

... ein Sterbefall eingetreten ist?

Der Tod eines lieben Menschen ist emotional ein sehr einschneidendes und überaus belastendes Erlebnis. Umso schwerer fällt es dann häufig, sich durch die große Zahl von zu erledigenden Formalitäten und Aufgaben zu quälen.

Man hat den Kopf nicht frei und soll doch innerhalb kurzer Zeit überlegen und entscheiden, was alles getan werden soll oder muss. Die folgende Liste soll den Angehörigen, die von einem Todesfall im Familien- oder Freundeskreis betroffen sind, deshalb als Hilfestellung dienen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

  • Feststellung des Todes durch einen Arzt
  • Verständigung des örtlichen Pfarrbüros
  • Beauftragung eines Bestattungsinstituts
  • Anzeige des Todesfalles beim Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunde
  • Vorbereitung der kirchlichen Beisetzungsfeier
  • evtl. weiter notwendige Aufgaben

Das Trauercafe bietet Gelegenheit, sich in einem geschützten Rahmen mit Menschen zu treffen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden. Auf Wunsch können auch Einzelgespräche vereinbart werden. Weitere Hinweise dieses kostenlosen und nicht an eine Konfession gebundenen Angebots finden Sie hier.

Weitere Angebote aus dem Landkreis Miltenberg und Umgebung zur Trauerbegleitung sind im u.g. Flyer zusammengestellt.

 

+++ Hinweis +++

Für viele von uns ist es schwer, keinen Kontakt zu haben mit den Menschen, die uns wichtig sind. Besonderen Beistand haben viele erfahren, wenn ein lieber Mensch gestorben ist und viele, die ihn kannten, in der Kirche und auf dem Friedhof Abschied nahmen. Diese Begegnungen waren tröstlich in der Zeit der Trauer. Dies ist augenblicklich leider nicht möglich. Wir Seelsorger*in sehen das und es fällt uns schwer, nicht in gewohnter Weise für Sie alle da sein zu konnen. Beisetzungen finden zur Zeit nur im engsten Familienkreis statt und es ist uns nicht erlaubt, den Zeitpunkt der Beisetzung bekannt zu geben. Aus diesem Grund finden wir es sehr ansprechend, dass wir Seelsorger*in nach einer Beisetzung in die Kirche gehen und dort, wenn die Familie noch am Grab beisammen ist, die Glocke fur unsere Verstorbene bzw. unseren Verstorbenen läuten. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn im Laufe eines Tages zu ungewöhnlichen Uhrzeiten die Glocken läuten.

In der aktuellen Coronakrise ist die Zahl der Personen, die bei der Beisetzung von Verstorbenen auf unseren Friedhöfen anwesend sein dürfen, stark beschränkt. Alle, die an einer Beisetzung nicht teilnehmen dürfen, sind eingeladen, zeitgleich zuhause zu beten.

 

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